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Das Flexstrom- Bonus- Buch Hallo, lieber Leser, "Wir sparen, koste es was es wolle". Nachfolgend habe ich den Original- Wortlaut des Schriftverkehehr zum Erlangen des zum Vertragsabschluss 2009 zugesicherten Neukundenbonus in Höhe von 110,-€ abgebildet. Nach fast unzähligen Mails ist es mir in gelungen, erst den richtigen Zählerstand für die Schlussabrechnung, dann den richtigen Tarif (zwischenzeitlich wurde der tarif umgestellt und die Info darüber in einem "Werbeflyer" versteckt). Letztendlich wurde mir durch die Einbeziehung des Vergleichsportals Check24 die Gutschrift des Neukundenbonus anerkannt. Ich kann jedem Betroffgenen in ähnlicher Situation nur dringend raten: "Bleibt standhaft, Flexstrom hat keinen eurer €uros verdient, publiziert eure Erfahrungen, damit solche Machenschaften aufgedeckt werden". Ich danke in diesem Sinne den CO- Autoren aus dem Flexstrom Serviceteam Sandra Zimpel, S. Sauer, U. Kallwitz, Alexander Prötzig, Monique Bartz, Martina Tesche /Dialogmarketing, Jan-Michael Borowski, A Fügner, D. Löschmann, Jennifer Semt, Stefanie Herzog, die sich alle sehr intensiv in das Thema eingelesen und zielführend zur Lösung beigetragen haben. Vielen Dank auch an Herrn Marc Breidbach Assistant Online Relations FlexStrom AG, der sich konsequent aus der Beantwortung meiner Nachrichten herausgehalten hat. Viel Spaß beim Stöbern!!! | | 16.11.2010 (8 Tage nach meiner Kündigung des Liefervertrages) | | Sehr geehrter Herr Twirdy, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 08.11.2010. Wir haben Ihren Zählerstand vom 31.10.2010 von 23884 kWh in unserem System entsprechend hinterlegt. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir zur Rechnungserstellung die Zählerstandsmitteilung Ihres Netzbetreibers abwarten müssen. Wir bitten Sie aus diesem Grund Ihren Zählerstand auch Ihrem Netzbetreiber mitzuteilen. (das tat ich umgehend) Die Rechnungslegung kann abhängig von der Mitteilung des Netzbetreibers etwa 8 bis 10 Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie aus diesem Grund um ein wenig Geduld. Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexStrom.de. Unsere telefonische Kundenbetreuung erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr, Feiertage ausgenommen. Freundliche Grüße Sandra Zimpel FlexStrom-Serviceteam | 10.07.2011 (nach Erhalt der Schlussrechnung) | Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Schlussrechnung vom 29.06.2011 habe ich erhalten. Rechnung Nr. xxxxxxxx Leider haben Sie darin nicht den Bonus in Höhe von 110,- € nicht berücksichtigt. Ich war 1 Jahr lang Ihr Vertragspartner. Daher steht mir diese Gutschrift zu. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich damals aufgrund Ihres Angebotes vom 20.08.2010 (absolut überteuerte Preise- ca. 30% über aktuellen Online- Tarifen von Flexstrom) keiner Vertragsverlängerung zustimmen konnte. Bitte erstellen Sie einen neue Rechnung bzw. eine Gutschrift in entsprechender Höhe. Ebenso hatte ich Ihnen den Zählerstand von 23884 kWh mit Foto belegt (siehe unten). Bitte berücksichtigen Sie diesen Zählerstand. Mit freundlichen Grüßen Steffen Twirdy | | 14.07.2011 | | Sehr geehrter Herr Twirdy, wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 13.07.2011 Gern kümmern wir uns um Ihr Anliegen. Nach unseren Unterlagen wurde Ihre Schlussrechnung korrekt erstellt. Damit wir Ihre Forderung mit der gebotenen Sorgfalt für Sie prüfen können, übersenden Sie uns bitte die genauen Vertragsdetails, aus denen Sie Ihren Anspruch herleiten. Nach Eingang werden wir diese schnellstmöglich prüfen und dann gegebenenfalls eine Rechnungskorrektur für Sie veranlassen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung. Herzliche Grüße S. Sauer FlexStrom-Serviceteam | | 15.07.2011 | | Hallo nach Berlin, scheinbar ist bei Flexstrom das Wort Bunus sehr unbeliebt. Wenn Sie schreiben, die Rechnung wäre in Ordnung, wie sie erstellt wurde, bedeutet das im Umkehrschluss, dass der Bonus nicht gezahlt wird. Können Sie mir erklären, warum? Dann kann ich mich wenigstens dagegen wehren. Bislang ist das Thema nicht klar angesprochen worden. Mit freundlichen Grüßen S.Twirdy | | 19.07.2011 | Sehr geehrter Herr Twirdy, wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 15.07.2011. Gern hätten wir Ihr Anliegen bereits abschließend für Sie geprüft. Nach unseren Unterlagen wurde Ihre Schlussrechnung jedoch korrekt erstellt. Damit wir Ihre Forderung mit der gebotenen Sorgfalt prüfen können, benötigen wir allerdings die entsprechenden Unterlagen, aus denen Sie Ihren Anspruch herleiten, in Kopie. Diese haben wir bisher leider nicht bzw. nicht vollständig erhalten. Benennen Sie dabei bitte so genau wie möglich alle Regelungen, auf die Sie Ihren Anspruch begründen. Nach Eingang werden wir Ihr Anliegen schnellstmöglich prüfen und dann gegebenenfalls eine Rechnungskorrektur für Sie veranlassen. Für Ihre Mühe übersenden wir Ihnen anbei einen Reisegutschein im Wert von bis zu 100 Euro. (Super, Reisegutschein gilt nur für überteuerte Rese über Telefon- Hotline...Der nächste Dummenfangversuch) Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung. Herzliche Grüße S Sauer FlexStrom-Serviceteam | | 20.07.2011 | Sehr geehrte Damen und Herren, sicherlich ist es, neben dem verweigern der Neukundengutschrift in Höhe von 110,-€, ein Versehen, dass Sie die Schlussrechnung innerhalb eines Jahres mit 2 Tarifen rechnen. Fakt ist, dass ich exakt 1 Jahr lang Ihr Kunde war (das bestätigen Sie mir mit Ihrer Rechnung vom 29.06.2011) und daher gilt die 12- Monatige Preisgarantie. Eine normale Kündigung des Vertrages zum Ablauf Mindestlaufzeit bedarf eines Schriftverkehrs (Kündigungsschreiben) vor Ende des Vertragszeitraums. Es sind also von mir zu zahlen: 625,08 € zuzüglich tatsächlicher Mehrverbrauch zum Stichtag 31.10.2010 (Bonus 100kWh bitte nicht vergessen) x 0,249 €/kWh. Informationen über eine zwischenzeitliche Preiserhöhung ist mir nicht zugegangen. Aufgrund der 12-monatigen Preigarantie ist eine Preiserhöhung auch nicht umsetzbar. Auch an diesem Punkt muss die Rechnung korrigiert werden. Ich erspare mir an dieser Stelle die entsprechenden Gerichtsurteile und ihre eigenen AGB zu kopieren bzw. zu zitieren. Die Rechtsgrundlage ist Ihnen bestens bekannt. Ich fordere Sie hiermit auf, mir bis zum 05.08.2011 eine korrekte Schlussrechnung zu erstellen. Anderenfalls werde ich den Schriftverkehr meinem Rechtsanwalt, übergeben. Die erfolgte Prüfung der Erfolgsaussicht meiner Versicherung macht mich hier sehr optimistisch. Freundliche Grüße Steffen Twirdy | | 22.07.2011 | | Sehr geehrter Herr Twirdy, vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 19.07./ 20.07.2011. Leider liegen uns bis zum heutigen Tag keine Unterlagen zur Bonusprüfung vor. Daher teilen wir Ihnen mit, dass kein Bonusanspruch ersichtlich ist und somit keine Korrektur Ihrer Rechnung erfolgen kann. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Wir haben Ihr Anliegen / Reklamation Preisanpassung an unsere entsprechende Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet. Wir bitten Sie um ein wenig Geduld. Sobald wir eine Klärung erwirkt haben, werden wir uns mit Ihnen umgehend in Verbindung setzen. Herzliche Grüße U. Kallwitz FlexStrom-Serviceteam | | 23.07.2011 (nachdem Flexstrom den "offenen" Rechnungsbetrag trotz laufendem Widerspruchs abgebucht hatte und trotz bereits mit der Kündigung 2010 entzogener Einzugsermächtigung) | | Sehr geehrte Damen und Herren, Ich entziehe Ihnen hiermit mit sofortiger Wirkung jegliche Einzugsermächtigung für Abbuchungen von meinem Konto Nr. xxxxxxxxxxx bei der xxxxxxx und untersage Ihnen hiermit ausdrücklich, von diesem Konto weitere Abbuchungen vorzunehmen. Die streitgegenständlichen Fragen sind keineswegs geklärt und somit fehlt Ihnen jegliche Rechtsgrundlage für Abbuchungen von meinem Konto. Den am 20.07.2011 abgebuchten strittigen Rechnungsbetrag von 327,67€ habe ich selbstverständlich rückbuchen lassen. Ich werde für diese Rückbuchung keine Gebühren übernehmen. in der Anlage sende ich Ihnen die Vertragsbestätigung aus Ihrem Hause. Darin finden Sie den Aktionsbonus in Höhe von 110,-€ und den Hinweis, dass der Bonus nach 12 Monaten erstattet wird. Das bedeutet, nach 12- monatiger Vertragslaufzeit erhalte ich einen Bonus in Höhe von 110,- €. Oder? Hier steht nichts von "Treuebonus für ein weiteres Jahr Stromversorgung durch Flexstrom" Oder??? Dies sollte Ihnen zur Bonusprüfung ausreicht. Ich bitte nun Sie, mir stichhaltig darzulegen, warum mir dieser Bonus nicht gewährt wird. Bitte beantworten Sie mir die Fragen: 1. Worauf gründet sich Ihre Aussage, dass mir dieser Bonus nicht gewährt wird 2. Warum gilt ein für 12 Monate garantierter Preis (Tarif 2151) nicht einmal für 50% der Vertragslaufzeit (Verteilung nach Lastprofil)? Ich bitte nochmals freundlichst um klare Antworten. Dann bin ich überzeugt, dass hier Zug um Zug mehr Klarheit entsteht. Mit freundlichen Grüßen Steffen Twirdy | | 26.07.2011 | Sehr geehrter Herr Twirdy, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.07.2011. Nochmals haben wir Ihr Anliegen geprüft und erneuern unser Angebot an Sie: Gern können Sie unsere Preisgarantie von 54,00 Euro für das erste Vertragsjahr bis zum 05.08.2011 unter Angabe Ihrer Vertragsnummer an uns überweisen. Wir haben Sie mit Schreiben vom 03.02.2010 über eine Preisanpassung zum 01.04.2010 in Kenntnis gesetzt. Da wir keine anderslautenden Informationen erhalten haben, gehen wir von einer ordnungsgemäßen Zustellung aus. Gern senden wir Ihnen nochmals unsere Preisanpassungsschreiben in Kopie zu. Sofern keine Preisgarantie für die volle Vertragslaufzeit vereinbart war, ist eine Preisanpassung z.B. aufgrund der Änderung der Beschaffungskosten oder Netznutzungsentgelte möglich. FlexStrom macht davon als Ihr fairer Energieversorger nur Gebrauch, wenn sich dies absolut nicht vermeiden lässt. Sobald wir den Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir die Preisanpassung zum 01.04.2010 löschen und Sie darüber nochmals in Kenntnis setzen. Für das erste Vertragsjahr würden wir dann die Schlussrechnung mit der Rechungsnummer 1048675 aufgrund der gelöschten Preisanpassung korrigieren. Wir hoffen Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben. Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexStrom.de. Unsere telefonische Kundenbetreuung erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr, Feiertage ausgenommen. Herzliche Grüße iA. Alexander Prötzig FlexStrom-Serviceteam | | 28.07.2011 | | Sehr geehrtte Damen und Herren. Bitte senden Sie mir kurzfristig die zum Vertragsabschluss 11/09 gültigen AGB. Vielen Dank, Mit frundlichen Grüßen Steffen Twirdy | | 29.07.2011 | | Sehr geehrter Herr Twirdy, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.07.2011, in der Sie Fragen zu Ihrem Vertrag haben. Gern senden wir Ihnen die AGB von November 2009 im Anhang mit. Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexStrom.de. Unsere telefonische Kundenbetreuung erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr, Feiertage ausgenommen. Herzliche Grüße Monique Bartz FlexStrom-Serviceteam | | 29.07.2011 | | Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe soeben 2 Nachrichten ohne Anhang bekommen. Bitte schicken Sie mir die AGB als Anlage. Vielen Dank Steffen Twirdy | | 31.07.2011 | | Sehr geehrte Damen und Herren. Sie haben mir den Auftrag der Stromlieferung am03.09.2009 bestätigt. Ich benötige daher nicht die AGB aus dem November 2009, sondern die zu Vertragsabschluss gültigen AGB. Laut Ihren AGB kommt das Vertragsverhältnis mit dem Bestätigungsschreiben zustande. Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen Steffen Twirdy | | 01.08.2011 | | Sehr geehrter Damen und Herren, ich habe mich mit unserem bisherigen Schriftverkehr an die Verbraucherzentrale Thüringen und auch an die Rechtsauskunft meiner Rechtsschutzversicherung gewandt. Einen Ausschnitt aus den Statements habe ich hier kurz zusammengefasst. 1. Preiserhöhung
Bei dem von Ihnen mit Flexstrom abgeschlossenen Stromliefervertrag handelt es sich um einen sogenannten Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung. Das Besondere an diesen Sonderverträgen ist, dass es kein gesetzliches Preisänderungsrecht gibt… Auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Preisänderungsklausel enthalten, steht noch nicht fest, dass der Energieversorger die Preise auf der Grundlage der Preisänderungsklausel verändern darf. Eine entsprechende Klausel muss nämlich den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs gerecht werden… Schweigen hat im Rechtsverkehr keine Bedeutung. Das heißt, Sie müssen einer Preiserhöhung ausdrücklich zustimmen, wenn es keine wirksame Preisänderungsklausel gibt. Im Übrigen muss Flexstrom den Zugang des Preiserhöhungsschreibens beweisen, falls die Preisänderungsklausel in den AGB von Flexstrom ausnahmsweise wirksam sein sollte. 2. Neukundenbonus
Hier stellt sich Flexstrom tatsächlich auf den Standpunkt, den Bonus nicht zahlen zu müssen, wenn der Vertrag zum Ende des ersten Vertragsjahres gekündigt wird. Jedoch haben bereits mehrere Gericht geurteilt, dass Flexstrom den Bonus zahlen muss. Außerdem hat Flexstrom gegenüber dem Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Unterlassungserklärung abgegeben, nach der sich Flexstrom verpflichtet sich nicht mehr auf die Klausel zu berufen... müsste Flexstrom ihnen den Bonus auszahlen. “ Bitte senden Sie mir die zum Vertragszeitraum gültigen AGB zu, damit ich weitere Prüfungen veranlassen kann. Bis zum 18.08.2011 werde ich urlaubsbedingt nicht erreichbar sein. Bitte betrachten Sie ausbleibende Reaktionen auf Schreiben Ihres Hauses nicht als Zustimmung. Ich werde mich sofort nach unserer Rückkehr wieder um die Angelegenheiten kümmern. Mit freundlichen Grüßen Steffen Twirdy | | 05.08.2011 | | Sehr geehrter Herr Twirdy, entsprechend Ihrer kürzlich an uns gesandten E-Mail haben wir versucht Sie anzurufen. Leider bisher ohne Erfolg. Bitte teilen Sie uns mit, wann und wie wir Sie am besten erreichen, damit wir Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch klären können. Am besten lassen Sie uns unter ts@flexstrom.de z. Hd. Martina Tesche /Dialogmarketing direkt eine E-Mail zukommen mit Angabe Ihrer Rufnummer, Vertragsnummer und Ihrer Erreichbarkeit. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. | | 17.08.2011 | | Sehr geehrte Frau Tesche, Sie können mich jetzt unter xxxxxxxxx oder yyyyyyyyyy erreichen. Mit freundlichen Grüßen Steffen Twirdy | | 12.08.2011 | | Sehr geehrter Herr Twirdy, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 08.08.2011. Wir können Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Schlussrechnung korrigieren. Sie erhalten in den nächsten Tagen Ihre korrigierte Rechnung per Post. Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung. Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexStrom.de. Freundliche Grüße Jan-Michael Borowski FlexStrom-Serviceteam | | 17.08.2011 | Sehr geehrter Herr Borowski, vielen Dank für die Zusendung der korrigierten Rechnung. Leider muss ich auch diese Rechnung zurückweisen. 1. Das Bonusguthaben von 100 kWh wurde nicht berücksichtigt 2. Der Neukundenbonus in Höhe von 110,- € wurde nicht berechnet (hier warte ich noch immer auf den Erhalt der zu Vertragsabschluss gültigen AGB zwecks Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihres Handelns) 3. Teile des Verbrauches wurden mit einem, vom Vertrag abweichenden, Tarif 3047 berechnet. Diesem Tarifwechsel habe ich nie zugestimmt (hier warte ich noch immer auf den Erhalt der zu Vertragsabschluss gültigen AGB zwecks Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihres Handelns) Mittlerweile habe ich Mahnung 1 vom 03.08.11 und Mahnung 2 vom 11.08.12 erhalten, obwohl Ihrerseits die Zusendung der AGB noch nicht erfolgt ist und ein Gespräch mit Ihrer Frau Tesche noch ausstand. Weiterhin habe ich Ihrem Unternehmen am 01.08.2011 mitgeteilt, dass ich bis zum 18.08.2011 nicht erreichbar sein werde. Ich befürchte, dass entweder diese Information untergegangen ist, schlimmstenfalls muss ich vermuten, dass der Zeitraum der Mahnungen bewusst gewählt wurde, um im nächsten Schritt die Forderung an ein Inkassobüro zu verkaufen. Ich widerspreche hiermit beiden Mahnungen, da die Richtigkeit des Rechnungsbetrages nach wie vor strittig ist. Bis Zur Erbringung Ihres Nachweises, dass die Tarifänderung rechtskräftig ist, wird dieser Widerspruch aufrecht erhalten. Ebenfalls fordere ich hiermit nochmals die Zusendung der zu Vertragsabschluss gültigen AGB an, um die Prüfung des Sachverhaltes unter Berücksichtigung der AGB durch die Verbraucherzentrale Thüringen und/oder unseren Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Vielen Dank für Ihr Verständnis, Mit freundlichen Grüßen Steffen Twirdy | | 19.08.2011 | | Sehr geehrter Herr Twirdy, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17.08.2011. Gern kümmern wir uns um Ihr Anliegen. Da Sie die in Ziffer 7.3. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Voraussetzungen für einen Bonusanspruch nicht erfüllen, wurde die Schlussrechnung unsererseits korrekt erstellt. Damit wir Ihre Forderung jedoch mit der gebotenen Sorgfalt für Sie prüfen können, übersenden Sie uns bitte die genauen Vertragsdetails, aus denen Sie Ihren Anspruch herleiten. Nach Eingang werden wir diese schnellstmöglich prüfen und dann gegebenenfalls eine Rechnungskorrektur für Sie veranlassen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung. Für die Zahlung des Betrages von 327,67 Euro aus der Rechnung - 1048675, haben wir uns eine Frist bis zum 02.09.2011 vorgemerkt. Sollten noch immer Unklarheiten Ihrerseits bestehen, bitten wir Sie um eine entsprechende Rückinformation bis zum 02.09.2011. Sollten wir bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits die Forderung akzeptiert und in der oben genannten Frist beglichen wird. Es grüßt Sie herzlich A Fügner FlexStrom-Serviceteam | | 19.08.2011 | | Sehr geehrte(r) Herr/ Frau Fügner. Wir drehen uns hier im Kreis !!! „Da Sie die in Ziffer 7.3. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (welcher Stand???) definierten Voraussetzungen für einen Bonusanspruch nicht erfüllen, wurde die Schlussrechnung unsererseits korrekt erstellt.“ An dieser Stelle möchte ich Sie nochmals darum bitten, mir die zu Vertragsabschluss gültigen AGB zu senden. Diese sind mir noch immer nicht zugegangen. Es sollte Ihnen ein Leichtes sein, mir die zum Zeitpunkt Ihrer Auftragsannahme gültigen AGB als .pdf-Datei zu senden. Die Prüfung der Gültigkeit der Ziffer 7.3 werde ich dann der Verbraucherzentrale Thüringen und/oder meinem Rechtsanwalt überlassen. Bitte beachten Sie auch, dass die Rechnung 1048675 bereits ihre Gültigkeit verloren hat, da er eine Folgerechnung 1110254 gibt, die ebenfalls nicht korrekt erstellt worden ist. Bitte lesen Sie dazu den bisherigen Schriftverkehr und die Gesprächsnotizen Ihrer Frau Tesche aus dieser Woche. Mit freundlichen Grüßen Steffen Twirdy | | 24.08.2011 | Sehr geehrter Herr Twirdy, vielen Dank für Ihre E-mail vom 22.08.2011. Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen mitteilen, dass die vertraglichen Voraussetzungen für den Bonusanspruch nicht erfüllt sind. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde. Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung nicht korrigieren zu können. Freundliche Grüße D. Löschmann FlexStrom-Serviceteam | | 25.08.2011 | | Sehr geehrte(r) Frau oder Herr ??? D. Löschmann Sehr geehrte weiteren Mitarbeiter (innen) Langsam macht mir das Spiel wieder Spaß. Danke für die verbreitete Kurzweil und Ihren Humor. Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit, um Ihre 3 Schlussrechnungen zu betrachten. Ist es nicht zufällig so, dass der Rechnungszeitraum vom 01.11.2009 bis 31.10.2010 exakt 12 Monate mit insgesamt 365 Tagen entspricht. Ihre Buchhalter rechnen eventuell mit 12x30 Tagen und kommen nach 12 Monaten auf 360 Tagen. Gerne hätte ich den Vertrag bereits 2008 abgeschlossen, dann wäre ich 366 Tage Ihr Kunde gewesen. Vielleicht liegt Ihnen noch die bereits vorgelegte Vertragsbestätigung vom 03.09.2009 vor. Bitte suchen Sie darin nach einem Satz, der die Zahlung des Bonus vereinbarungsgemäß nach 12 Monaten verspricht. Zu Ihrer Hilfe: November 2009 Monat Nr. 01 Dezember 2009 Monat Nr. 02 Januar 2010 Monat Nr. 03 Februar 2010 Monat Nr. 04 März 2010 Monat Nr. 05 April 2010 Monat Nr. 06 Mai 2010 Monat Nr. 07 Juni 2010 Monat Nr. 08 Juli 2010 Monat Nr: 09 August 2010 Monat Nr. 10 September 2010 Monat Nr. 11 Oktober 2010 Monat Nr. 12 Sollten Sie vorstehend auch eine rote „12“ erkennen, wäre ich über die Zusendung einer korrigierten Rechnung sehr erfreut. Gleiches gilt, wenn ich von Ihnen endlich die zu Vertragsabschluss (Datum der Vertragsbestätigung) gültigen AGB bekäme oder einen kleinen Hinweis, warum die Mindestvertragslaufzeit nicht eingehalten wurde. Nun habe ich Ihnen ein wenig geholfen, vielleicht könnten Sie im Gegenzug gleiches tun. „Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, …“ Welche AGB??? Bitte zusenden!!! | | 30.08.2011 | | Sehr geehrter Herr Twirdy, wir beziehen uns auf Ihre erneute Anfrage vom 25.08.2011, müssen Ihnen aber mitteilen, dass wir aus den nachfolgenden Gründen einen Anspruch auf Auszahlung des Bonus nicht erkennen können. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Die Wirksamkeit der Bonusregelung haben zahlreiche Gerichte bestätigt (Amtsgericht Bonn in seinem Urteil vom 27.09.2010, Az.: 109 C 172/10, Amtsgericht Zwickau in seinen Urteilen vom 27.10.2010, Az.: 22 C 1374/10, und vom 13.01.2011, Az.: 4 C 1792/10, Amtsgericht Ansbach in seinem Urteil vom 03.11.2010, Az.: 4 C 1598/10, Amtsgericht Linz in seinem Urteil vom 14.12.2010, Az.: 21 C 640/10, Amtsgericht Bielefeld in seinem Urteil vom 01.02.2011, Az.: 15 C 653/10, Amtsgericht Göppingen in seinem Urteil vom 28.02.2011, Az.: 3 C 1886/10, Amtsgericht Hof in seinem Urteil vom 08.04.2011, Az.: 14 C 238/11, Amtsgericht Uelzen in seinem Urteil vom 16.04.2011, Az.: 16 C 9014/11, Amtsgericht Osnabrück in seinem Urteil vom 18.04.2011, Az.: 52 C 77/11 (9), Amtsgericht Kelheim in seinem Urteil vom 10.05.2011, Az.: 2 C 283/11, das Amtsgericht Syke in seinem Urteil vom 20.05.2011, Az.: 24 C 320/11, das Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom 16.06.2011, Az.: 18 C 206/11, Amtsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 21.06.2011, Az.: 17a C 112/11, das Amtsgericht Nürnberg in seinem Urteil vom 04.07.2011, Az.: 13 C 3539/11 sowie das Amtsgericht Lehrte in seinem Urteil vom 14.07.2011, Az.: 9 C 72/11 (5)). Wir hoffen, dass unsere Erläuterung für Sie hilfreich war. Freundliche Grüße Jennifer Semt FlexStrom-Serviceteam | | 30.08.2011 | | Sehr geehrter Herr Twirdy, für die Zahlung des Betrages von 145,17 Euro aus der Rechnung xxxxxxxxx, haben wir uns eine Frist bis zum 06.09.2011 vorgemerkt. Sollten noch immer Unklarheiten Ihrerseits bestehen, bitten wir Sie um eine entsprechende Rückinformation bis zum 06.09.2011. Sollten wir bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits die Forderung akzeptiert und in der oben genannten Frist beglichen wird. Sollten die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist fruchtlos verstreichen, sind wird gezwungen, den Vorgang an unser Forderungsmanagement zu übergeben. Freundliche Grüße Jennifer Semt FlexStrom-Serviceteam | | 30.08.2011 | | Sehr geehrte Frau Semt, vielen Dank für diese und die weitere sehr ausführliche Nachricht von heute. Ich bitte Sie nochmals, mir die damals zu Vertragsabschluss gültigen AGB zuzusenden. So könnte ich schwarz auf weiß lesen, dass Sie ggf. Recht haben und auch Recht bekommen. Im Moment verwehren Sie mir die Chance, den Sachverhalt zu verstehen und zu akzeptieren. Bis zur geforderten Zusendung der AGB werde der Rechnung widersprechen. Dies tue ich hiermit ausdrücklich. Warum weigert sich FlexStrom, mir die AGB zu senden? Bitte antworten Sie mir auf diese Frage mit einer fallbezogenen Aussage. Der strittige Betrag sind 110,- € !!! Gern bin ich bereit die Differenz in Höhe von 35,17 € sofort zu überweisen. Vielen Dank für Ihr Verständnis, mit freundlichen Grüßen Steffen Twirdy | | 30.08.2011 Achtung!!! Heute habe ich die zum Vertragsabschluss gültigen AGB erhalten. | | Sehr geehrter Herr Twirdy, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.08.2011. Gern übersenden wir Ihnen die zu Vertragsabschluss geltenden AGB. für die Zahlung des Betrages von 145,17 Euro aus der Rechnung xxxxxxxx, haben wir uns eine Frist bis zum 06.09.2011 vorgemerkt. Sollten noch immer Unklarheiten Ihrerseits bestehen, bitten wir Sie um eine entsprechende Rückinformation bis zum 06.09.2011. Sollten wir bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits die Forderung akzeptiert und in der oben genannten Frist beglichen wird. Sollten die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist fruchtlos verstreichen, sind wird gezwungen, den Vorgang an unser Forderungsmanagement zu übergeben. Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kunden- bereich im Internet: www.FlexStrom.de. Freundliche Grüße Kathrin Fischer FlexStrom-Serviceteam | | 30.08.2011 | | Sehr geehrte Frau Fischer, Vielen Dank für die Zusendung der AGB, aus denen ich folgenden Abschnitt einfüge. 7.3 Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, gewährt Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam. <-egal, welchen Kündigungstermin ich mir gewünscht hätte- Wirksamkeit tritt erst mit Ablauf des ersten Bezugsjahres ein. Dieser Punkt gibt mir Recht, dass mir der Bonus in Höhe von 110,- € zusteht, da die Kündigung erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam wurde, nämlich zum 01.11.2009. Bis zum 31.10.2009 wurde ich von Ihnen beliefert. Das zeigen bisher alle Rechnungen. Eine Aussage ist somit immer falsch. Entweder Ihre Schlussrechnung mit Anerkennung des 31.10.09 als letzten Tag der regulären Vertragslaufzeit von 12 Monaten oder die o.g. Aussage der Ablehnung der Zahlung bei Wirksamkeit der Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit (hier 01.10.2009 - letzter vorzeitig möglicher und zahlungsverhindernder Tag 31.10.09). Das ist ein DILEMMA. Vielen Dank für die abschließende Klärung. Ich überweise bis zum 06.09.2011 den Differenzbetrag in Höhe von 35,17 €. Dies tat uch dann auch umgehend Mit freundlichen Grüßen Steffen Twirdy | 14.09.2011 Trotz bereits entzogener Einzugsermächtigung wurden 145,17 € vom meinem Konto abgebucht | | Sehr geehrte Damen und Herren, bereits am 23.07.11 entzog ich Ihnen die Einzugsermächtigung von meinem Konto. Trotz Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht haben Sie den mir zustehenden Neukundenbonus in Höhe von 110,-€ am 14.09.2011 widerrechtlich von meinem Konto abgebucht. Sicher haben Sie dafür Verständnis, dass ich diesen Betrag zurückbucht. Dass Sie Kunden mit Bonusvereinbarungen ködern, die Sie dann nicht zahlen, ist sin strittiges Thema. Das Abbuchen von Geldern trotz Verbot ist eine Straftat. Nennen Sie mir bitte das Datum, zu dem meine Kündigung wirksam wurde und den Tag, zu dem ich hätte kündigen müssen, um in den Genuss des Bonus zu kommen. Weisen Sie mir damit bitte nach, dass ich Ihre zu Vertragsbeginn gültigen AGB falsch interpretiere. Mit 2 eindeutigen Fakten können alle Fragen beantwortet und ggf. geklärt werden. Freundliche Grüße Steffen Twirdy | | 14.09.2011 | Sehr geehrter Herr Twirdy, wir beziehen uns auf Ihre erneute Anfrage vom 14.09.2011, müssen Ihnen aber mitteilen, dass wir aus den nachfolgenden Gründen einen Anspruch auf Auszahlung des Bonus nicht erkennen können. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Die Wirksamkeit der Bonusregelung haben zahlreiche Gerichte bestätigt (Amtsgericht Bonn in seinem Urteil vom 27.09.2010, Az.: 109 C 172/10, Amtsgericht Zwickau in seinen Urteilen vom 27.10.2010, Az.: 22 C 1374/10, und vom 13.01.2011, Az.: 4 C 1792/10, Amtsgericht Ansbach in seinem Urteil vom 03.11.2010, Az.: 4 C 1598/10, Amtsgericht Linz in seinem Urteil vom 14.12.2010, Az.: 21 C 640/10, Amtsgericht Bielefeld in seinem Urteil vom 01.02.2011, Az.: 15 C 653/10, Amtsgericht Göppingen in seinem Urteil vom 28.02.2011, Az.: 3 C 1886/10, Amtsgericht Hof in seinem Urteil vom 08.04.2011, Az.: 14 C 238/11, Amtsgericht Uelzen in seinem Urteil vom 16.04.2011, Az.: 16 C 9014/11, Amtsgericht Osnabrück in seinem Urteil vom 18.04.2011, Az.: 52 C 77/11 (9), Amtsgericht Kelheim in seinem Urteil vom 10.05.2011, Az.: 2 C 283/11, das Amtsgericht Syke in seinem Urteil vom 20.05.2011, Az.: 24 C 320/11, das Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom 16.06.2011, Az.: 18 C 206/11, Amtsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 21.06.2011, Az.: 17a C 112/11, das Amtsgericht Nürnberg in seinem Urteil vom 04.07.2011, Az.: 13 C 3539/11, das Amtsgericht Lehrte in seinem Urteil vom 14.07.2011, Az.: 9 C 72/11 (5) sowie das Amtsgericht Monschau in seinem Urteil vom 24.08.2011, Az.: 2 C 121/11). Wir hoffen, dass unsere Erläuterung für Sie hilfreich war. Wir haben den Entzug Ihrer Einzugsermächtigung entsprechend in unserem System hinterlegt. Wir bitten Sie, den rechtzeitigen Zahlungseingang sicherzustellen. Damit wir Ihre Zahlung entsprechend zuordnen können, geben Sie bitte Ihre Vertragsnummer an. Freundliche Grüße Jennifer Semt FlexStrom-Serviceteam | | 16.09.2011 | | Sehr geehrte Frau Semt, Sehr geehrter Herr Breidbach, ich wiederhole erneut: · Nennen Sie mir bitte das Datum, zu dem meine Kündigung wirksam wurde und den Tag, zu dem ich hätte kündigen müssen, um in den Genuss des Bonus zu kommen. · Weisen Sie mir damit bitte nach, dass ich Ihre zu Vertragsbeginn gültigen AGB falsch interpretiere. Mit 2 eindeutigen Fakten können alle Fragen beantwortet und ggf. geklärt werden. Siehe beigefügte AGB. 7.3 Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, gewährt Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam. <-egal, welchen Kündigungstermin ich mir gewünscht hätte- Wirksamkeit tritt erst mit Ablauf des ersten Bezugsjahres ein. Dieser Punkt gibt mir Recht, dass mir der Bonus in Höhe von 110,- € zusteht, da die Kündigung erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam wurde, nämlich zum 01.11.2009. Bis zum 31.10.2009 wurde ich von Ihnen beliefert. Das zeigen bisher alle Rechnungen. Eine Aussage ist somit immer falsch. Entweder Ihre Schlussrechnung mit Anerkennung des 31.10.09 als letzten Tag der regulären Vertragslaufzeit von 12 Monaten oder die o.g. Aussage der Ablehnung der Zahlung bei Wirksamkeit der Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit (hier 01.10.2009 - letzter vorzeitig möglicher und zahlungsverhindernder Tag 31.10.09). Das ist ein DILEMMA. Vielen Dank für die abschließende Klärung. Ich überweise bis zum 06.09.2011 den Differenzbetrag in Höhe von 35,17 €. Mit freundlichen Grüßen Steffen Twirdy | | 29.09.2011 | | Sehr geehrter Herr Twirdy, hiermit möchten wir Ihnen nochmals abschließend die Sachlage erläutern, warum Sie zur Zahlung der Forderung verpflichtet sind. Wie wir Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, in Ihrem Fall nach dem 31.10.2010, wirksam. Da Ihr Vertrag jedoch zum 31.10.2010 endete und Sie uns auf unsere Nachfrage auch sonst keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde, ist eine Rechnungskorrektur leider nicht möglich. Wir hoffen, dass unsere Erläuterung Ihnen hilfreich war. Für die Zahlung der offenen Gesamtforderung von 110,00 Euro haben wir uns eine Frist bis zum 06.10.2011 vorgemerkt. Sollten noch immer Unklarheiten Ihrerseits bestehen, bitten wir Sie um eine entsprechende Rückinformation bis zum 06.10.2011. Sollten wir bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits die Forderung akzeptiert und in der oben genannten Frist beglichen wird. Sollte die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist fruchtlos verstreichen, sind wir gezwungen, den externen Forderungseinzug einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Stefanie Herzog FlexStrom Forderungsmanagement | | 22.09.2011 Mail an Check24- über dieses Portal bin ich 2009 Flexstrom- Kunde geworden | | Sehr geehrte Damen und Herren, über Ihr Vergleichsportal bin ich 2009 Kunde bei Flexstrom geworden. Zum Ende der Vertragslaufzeit erhielt ich ein Folgeangebot für das 2. Bezugsjahr zu Preisen, die deutlich höher als alle anderen Tarifevon Flexstrom waren. Ich kündigte daher zum Ende der Vertragslaufzeit, natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Nun kämpfe ich schon seit Monaten um die Gutschrift des zugesagten Neukundenbonus. Ich bitte Sie, sich als Vermittler des Vertrages um die Richtigstellung und somit Zahlung des Betrages in Höhe von 110,-€ zu kümmern. Inzwischen hat verifox seinen Kunden die Möglichkeit eingeräumt, ihre Probleme mit Verifox zwecks Klärung über ihr Vergleichsportal zu melden. Bitte gewähren Sie Ihren Kunden die gleiche Möglichkeit. Im Moment ist Verifox wegen der Machenschaften von/mit Flexstrom stark unter Druck. Ich hoffe, bei Ihnen bin ich besser aufgehoben. Sollte ich keine Gutschrift erhalten, werde ich den Betrag von 110,- nebst Zinsen mit aller Konsequenz einklagen. Die erste Mahnung habe ich erhalten, ab der 2. Mahnung verlangt Flexstrom Mahngebühren. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung, Mit freundlichen Grüßen Steffen Twirdy | | 29.09.2011 Antwort von Check24 --> alles wird gut :-) | Sehr geehrter Herr Twirdy, wir haben aufgrund sich häufender Beschwerden über nicht ausgezahlte Boni von der Firma FlexStrom eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass alle Kunden, die über unser Portal zu FlexStrom gewechselt haben, Ihren Wechselbonus erhalten (vorausgesetzt Sie waren volle 12 Monate in Belieferung). Wir haben Sie in unsere Liste aufgenommen, welche am Ende der Woche an FlexStrom versandt wird. Mit freundlichen Grüßen Benedikt Rieger Kundenbetreuung CHECK24 Vergleichsportal Energie GmbH Erika-Mann-Str.66 80636 München Tel. 0800 755 455 430 Fax 0800 755 455 490 Mail benedikt.rieger@check24.de Web www.check24.de | | 28.10.2011 Finale Antwort von Flexstrom - Geschafft | | Herr Steffen Twirdy Vor dem Berge 58 99869 Goldbach Ihr FlexStrom-Vertrag: xxxxxxxxxxxxxxx Abnahmestelle: Herr Steffen Twirdy Vor dem Berge 58 99869 Goldbach Zählernummer: yyyyyyyyyy Sehr geehrter Herr Twirdy, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18.10.2011. Nach Überprüfung Ihres Kundenkontos teilen wir Ihnen mit, dass dieses derzeit ausgeglichen ist. Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexStrom.de. Freundliche Grüße Stefanie Herzog FlexStrom-Serviceteam FlexStrom Aktiengesellschaft Reichpietschufer 86-90 10785 Berlin |
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